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Zahnunfälle

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Zahnarzt Notdienst

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Bei zahnmedizinischen Notfällen ist eine umgehende Untersuchung durch einen Zahnarzt wichtig. Auch wenn nach einem Unfall zuerst alles in Ordnung scheint, können nach einiger Zeit schwerwiegende Folgeschäden erkennbar werden. Bei akuten Zahnschmerzen ist eine zahnärztliche Untersuchung notwendig, um Ursachen abzuklären, Zahnschäden zu beheben und die Schmerzen so schnell wie möglich zu lindern. Swiss Smile bietet einen Zahnarzt-Notdienst in Zürich an, wo Sie in der Regel noch am selben Tag einen Termin bekommen. Um eventuelle schwerwiegende Schäden zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, auch dann schnellstmöglich zum Zahnarzt zu gehen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich in Ihrem Fall tatsächlich um einen Notfall handelt. Swiss Smile ist Mitglied der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und erfüllt alle berufsethischen Verpflichtungen gemäss Profil, Statuten und Standesordnung der SSO.

Was ist im Notfall zu tun?

Um Ihnen bei unserem Zahnarzt-Notdienst in Zürich möglichst schnell helfen zu können, benötigen wir bereits bei Ihrem Anruf einige genaue Informationen von Ihnen. Geben Sie bitte genau an, was passiert ist, wie lange das Geschehnis zurückliegt, um welche Art der Verletzung es sich handelt und ob Zähne ausgefallen sind. Wenn die Zähne Ihres Kindes betroffen sind, ist es für uns auch wichtig, das Alter des Kindes zu erfahren und ob es sich bei den beschädigten Zähnen um Milchzähne oder bleibende Zähne handelt. Sollten Sie Allergien auf Antibiotika oder Medikamente haben, informieren Sie den Zahnarzt bitte auch darüber. Abgebrochene oder ausgefallene Zähne sollten am besten in Milch eingelegt und zum Zahnarzt mitgenommen werden. Um Blutungen zu stoppen, verwenden Sie bitte ein sauberes Stofftuch. Versuchen Sie nicht, die Zähne zu reinigen und kontaktieren Sie umgehend einen Zahnarzt.

Sollten Sie durch einen Unfall zu Schaden gekommen sein, gibt es über den Zahnschaden hinaus auch noch andere Dinge, die dringend beachtet werden müssen. Falls Sie eine offene Wunde haben, kann eine Impfung gegen Wundstarrkrampf notwendig werden. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Hausarzt. Schwindel, Erbrechen und ungleich grosse Pupillen können Zeichen für eine Gehirnerschütterung sein. In diesem Fall muss umgehend der Hausarzt oder ein Krankenhaus aufgesucht werden.

Melden Sie Zahnunfälle immer auch direkt Ihrer Krankenversicherung. Bei Kindern werden die Kosten, die durch die Behandlung nach Zahnunfällen entstehen, von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Da in vielen Fällen das volle Ausmass des Schadens erst Jahre später sichtbar wird und die Therapie dann teuer werden kann, ist es wichtig, den durch den Unfall entstandenen Schaden und die Behandlung durch einen Notfallzahnarzt genau zu dokumentieren.